Wahl des Oberbürgermeisters am 12. Mai 2024

Am 12. Mai 2024 findet die Wahl des Oberbürgermeisters statt.  Alle Wahlberechtigten erhalten im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung. Am Wahltag hat dann, von 8:00 bis 18:00 Uhr, ein dichtes Netz an Wahllokalen in Crimmitschau und den Ortsteilen geöffnet. Mit Oberbürgermeister André Raphael liegt nur ein Wahlvorschlag für die Wahl am 12. Mai 2024 vor.

Wer möchte, kann seinen Stimmzettel auch schon im Vorfeld der Wahl ausfüllen und abgeben – per Briefwahl. Die Entscheidung für eine Briefwahl muss nicht begründet werden, allerdings ist ein Antrag nötig.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie persönlich, schriftlich oder online wie folgt beantragen.

  1. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Damit kann der Wahlscheinantrag unkompliziert gestellt werden.
  2. Der Wahlschein kann online beantragt werden. Die Stadt Crimmitschau stellt dazu ab dem 02. April 2024 hier ein Online-Formular zur Verfügung.
  3. Der Wahlschein kann per E-Mail unter der E-Mail- Adresse meldestelle@crimmitschau.de beantragt werden.

Wahlscheine können bis zum 10. Mai 2024, 16:00 Uhr beantragt werden.

Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 12. Mai 2024 bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Sie können auch persönlich abgeholt werden. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Die Stadtverwaltung Crimmitschau richtet zusätzlich ab 29. April 2024 zu ihren regelmäßigen Öffnungszeiten wieder ein Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 108 ein. Damit wird dem Briefwähler die Möglichkeit gegeben, bei persönlicher Abholung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen die Briefwahl an „Ort und Stelle“ auszuüben.