Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung 2024
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Großen Kreisstadt Crimmitschau wurden im Jahr 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (5,34 km) sowie Staatsstraße S 289 vom Kreisverkehrsplatz Breitscheidstraße bis zur östlichen Gemeindegrenze (3,03 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse www.luis.sachsen.de. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Stadt Crimmitschau möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
Im Rahmen einer Vorprüfung wurde festgestellt, dass insbesondere entlang der S 289 in der Ortslage Gablenz gesundheitsrelevante Lärmbelastungen vorliegen. Die belasteten Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – wurden einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Stadt Crimmitschau ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
- Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Crimmitschau besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schulstandorte und Krankenhäuser sind nicht betroffen.
- Beim 6-streifigen Ausbau der A 4 wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV bereits Schallschutz (Lärmschutzwände/-wälle und Schallschutzfenster) realisiert.
- An der S 289 im Bereich der Ortslage Gablenz wurden im Rahmen der Lärmsanierung Maßnahmen zur Lärmminderung (Fahrbahnerneuerung mit lärmmindernder Deckschicht, Geschwindigkeitsreduzierung tagsüber in Teilbereichen, Schallschutzfenster) umgesetzt.
- Die Stadt Crimmitschau fordert seit Jahren die Schaffung einer zusätzlichen Autobahnanschlussstelle. Mit dieser Anschlussstelle und dem sich in Planung befindenden Ausbau der S 288 im Bereich Waldsachsener Weg ist künftig eine Verringerung der Verkehrslast inkl. Schwerlastanteilen und einhergehend eine Reduzierung der Lärmbelastung für die Ortslage Gablenz zu erwarten. Infolge des Neubaus der S 288 (als Ortsumgehung Waldsachsen und Erschließung des gemeinsamen Gewerbestandortes der Städte Crimmitschau & Meerane) kam es bereits zuletzt zu Veränderungen in den Verkehrsströmen.
- Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zuständigen Baulastträgers (Bund und Freistaat Sachsen). Dadurch ist der kommunale Handlungsspielraum eingeschränkt.
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Crimmitschau ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung werden auf der Webseite der Stadt Crimmitschau unter der Internetadresse www.crimmitschau.de im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zugänglich gemacht.
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 25. März bis 25. April 2024 in der Stadtverwaltung Crimmitschau im Bereich Stadtplanung, Kirchplatz 4 (2. OG) während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Crimmitschau zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.